Wir Imkern nach den Richtlinien des Deutschen Imkerbundes e.V..

Diese legt ein strengeres Maß an, als es die Deutsche Honigverordnung fordert.

Erkennen können Sie einen solchen Honig an dem DIB-Glas. Dieses ist ein geschütztes Warenzeichen und darf nur komplett mit

- DIB-Honigglas,

- DIB-Deckel,

- DIB-Deckeleinlagen und

- DIB-Banderole

genutzt werden.

 

Die Honige, die wir im Schlossgarten ernten, haben ein besonderes Etikett.

An dieser Stelle sei ganz herzlich Tatjana Reifschneider gedankt, die das Eutiner Schoss für mich malte!

Für diesen Honig müssen wir neutrale Gläser nutzen, auch wenn der Honig die Qualitätsanforderungen des DIB erfüllt.

Auch hier natürlich Mehrweggläser, also gerne an uns zurück…(oder für Marmelade oder Chutney´s nutzen 😉)

 

 

                 DIB-Glas
DIB-Glas

In unserer Imkerei können sie folgende Honige genießen:

 

(je nach Trachtangebot und der Möglichkeit einen Standort zu bekommen, kann die Auswahl jedoch variieren)

 

 

Rapshonig

Frühtracht

Akazienhoing (nicht jedes Jahr)

Lindenhonig   (nicht jedes Jahr) 

Blütenhonig

Sommertracht (leider nicht jedes Jahr - siehe Jakobskreuzkraut)

Wald- und Blütenhonig (nicht jedes Jahr)